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Hizmet Koşullarıethno IQ SHOP
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AGB: pdfICON
§ 1 Verkauf an Unternehmer, Geltungsbereich
1. Wir verkaufen und liefern als Großhandelsunternehmen ausschließlich an Unternehmer, im folgenden Kunde genannt, nämlich an Gewerbetreibende der Lebensmittelbranche sowie gewerbliche Großverbraucher. Die von uns angebotenen Waren sind ausschließlich für den Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung bestimmt.

2. Der Kunde hat uns auf Verlangen Art und Bestehen seines Unternehmens nachzuweisen. Dies kann durch die Vorlage der amtsbestätigten Gewerbeanmeldung geschehen, verbunden mit einer Originalquittung des Finanzamtes über die Zahlung von Umsatzsteuer, die nicht älter als 3 Monate sein darf, oder durch eine Bescheinigung des Finanzamtes, der Industrie u. Handelskammer oder einer gleichgearteten Institution bzw. eines  Steuerberaters. Der Kunde hat der Ethno IQ gmbh, an deren Anschrift: Scharnhorststr. 9, 44532 Lünen, jede Änderung seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Für unsere sämtlichen, auch künftigen Warenverkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende zusätzliche und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. In unserem Schweigen zu Bedingungen des Kunden und in der Entgegennahme der Zahlung liegt keine Zustimmung zu Bedingungen des Kunden. Ist unser Kunde damit nicht einverstanden, so muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. In diesem Fall können wir unsere Auftragsbestätigungen und Annahmeerklärungen zu Bestellungen des Kunden zurückziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

§ 2 Preise, Auftragsannahme und Mengen
1. Unsere schriftlichen und mündlichen Angebote sind hinsichtlich Preis und Menge freibleibend.

2. Die in unseren Angeboten/Aufträgen genannten Preise sind Tagespreise in Euro ohne Umsatzsteuer. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Pfand, es sei denn, es ist etwas anderes besonders vermerkt.

3. Aufträge gelten als angenommen, wenn entweder
• der per mail oder Fax zugestellten Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Tagen widersprochen wird
oder
• sie durch uns unverzüglich nach Eingang ausgeführt werden, hierbei gilt der Lieferschein
oder die Rechnung als Auftragsbestätigung
oder
• durch rechtskräftige Unterschrift auf dem Lieferschein.

4. Eine Abgabe von Waren unter der jeweils festgelegten Mindestabnahmemenge oder vorgegebenen Abgabeeinheit findet nicht statt.

§ 3 Zahlung
1. Rechnungen sind gemäß Rechnungsstellung fällig. Übrige Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Ethno IQ gmbh möglich. Wechsel werden nicht angenommen.

2. Bei entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden werden fällige Rechnungen durch Abbuchung im SEPA-Firmenlastschriftverfahren beglichen. Wir müssen die Vorankündigung für die Lastschrift mit einem Vorlauf von einem Tag vor dem Fälligkeitstermin versenden. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug am Fälligkeitstag ein. Alle in diesem Zusammenhang durch die Rückgabe der Lastschrift verursachten Gebühren und Kosten sind vom Kunden zu ersetzen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Kunden von dann an auf Barkäufe zu verweisen (Bezahlung
der Rechnung in bar Zug um Zug ohne Abzug gegen Abgabe der Ware). Gleiches gilt, wenn eine Vereinbarung über ein Lastschriftverfahren fehlt. Übrige Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Ethno IQ gmbh möglich.

3. Bei Banküberweisung durch den Kunden muss die Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgen. Geht innerhalb dieser Zahlungsfrist keine Zahlung bei uns ein, tritt zwei Tage nach Überschreiten der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein, es sei denn, der Kunde hat die Überschreitung nicht zu vertreten.

4. Das auf der Rechnung ausgewiesene Skonto kann nur innerhalb des gewährten Skontozeitraums zum Ansatz gebracht werden. Zahlungen nach Verstreichen des Skontozeitraums sind ohne Abzug des Skontos fällig.

5. In jedem Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus können im Verzugsfall weitere Lieferungen gesperrt werden. Ferner können wir in diesem Fall sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger, Rechnungen verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 4 Mängelansprüche
1. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie vertragsgemäß ist. Mängelrügen müssen unverzüglich in Textform (per E-Mail oder Fax) oder telefonisch erfolgen.
Die Rüge muss
• bei leicht verderblichen Waren (Frischwaren) und Fehlmengen sofort fernmündlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung bzw. Entdeckung des Mangels
• im Übrigen innerhalb von 2 Tagen erfolgen. Bei Abholung der Ware ist diese sofort zu untersuchen, und erkennbare Mängel sind sofort geltend zu machen. Bei anfangs nicht erkennbaren Mängeln gelten die vorbezeichneten Fristen entsprechend, gerechnet ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass Menge oder Beschaffenheit offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweichen, dass wir eine Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachten mussten. Ansprüche des Kunden sind auch ausgeschlossen, wenn die Ware nach Erhalt unsachgemäß verändert, behandelt, gelagert, be- oder verarbeitet wurde, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die geltend gemachten Mängel nicht darauf beruhen.

2. Wir leisten für Mängel durch Nacherfüllung Gewähr, d.h. indem wir nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware ersatzweise mangelfreie Ware liefern oder, falls möglich, unentgeltlich die Ware nachbessern. Unser Kunde kann nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimalig scheitert, unmöglich ist oder von uns unzumutbar verzögert oder ernsthaft und endgültig verweigert wird. Für weitere Ansprüche, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, gilt § 8.

3. Anstelle des vorstehenden Absatzes 2 gelten die gesetzlichen Regelungen, wenn der Kunde Waren, die an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterveräußert wurden (Verbrauchsgüter), als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher wegen bestehender Mängel berechtigt den Kaufpreis gemindert hat.

4. In den Fällen des Absatzes 2 erfolgt eine Warenrücknahme ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsleitung oder mit den hierfür ausdrücklich ermächtigten Mitarbeitern.

5. Sämtliche Ansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Ware hergeleitet werden, einschließlich etwaiger Ansprüche auf Schadensersatz, verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit Gefahrübergang, ausgenommen bei grobem Verschulden und bei Ansprüchen auf Ersatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für etwaige konkurrierende deckungsgleiche Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung. Abweichend davon gilt für Rückgriffansprüche bei an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterveräußerten Waren (Verbrauchsgütern) § 479 BGB.

6. Aus Lieferausfällen oder Verzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen, können uns gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 5 Versand, Lieferung und Retouren
1. Entstehende Kosten für eine Anlieferung werden in Rechnung gestellt.

2. Die Angabe von Lieferzeiten ist stets unverbindlich, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Lieferhemmnisse aufgrund höherer Gewalt, die die Ausführung der Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, dazu gehören auch Verkehrsbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streik entbinden uns von der Verpflichtung Lieferzeiten einzuhalten und berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag ohne dass dem Käufer Ansprüche entstehen.

4. Angemessene Teillieferung halten wir uns in jedem Falle vor.

5. Retouren, ausgenommen der Fälle aus §2, können nur innerhalb von 2 Tagen nach Annahme der Ware erfolgen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware übernimmt der Kunde.

§ 6 Streckengeschäft
1. Aufgrund besonderer Verträge mit festgelegten Vorlieferanten liefern diese in unserem Namen und für unsere Rechnung (Streckengeschäft) Waren unmittelbar an unsere Kunden aus. Unsere Kunden haben weder Anspruch darauf, dass wir mit bestimmten Vorlieferanten das Streckengeschäft vereinbaren, noch können gegen uns Ansprüche daraus hergeleitet werden, dass wir das Streckengeschäft mit bestimmten Vorlieferanten
aufgeben. Wir sind ferner berechtigt, ohne Angabe von Gründen einzelne Kunden vom Streckengeschäft mit bestimmten oder sämtlichen Vorlieferanten auszuschließen. Hieraus können Ansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Die betroffenen Kunden werden von uns entsprechend benachrichtigt.
2. Bei Belieferung im Streckengeschäft sind Mängelansprüche vom Kunden zunächst ausschließlich gegen den Vorlieferanten zu erheben. So wird die im Streckengeschäft bezogene Ware von uns nicht zurückgenommen; eine etwaige Rückgabe hat unmittelbar an den Lieferanten zu erfolgen. Zu diesem Zweck treten wir unsere Mängelansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an Erfüllung statt an. Nur wenn gegen den Vorlieferanten Mängelansprüche wegen dessen fehlender Leistungsfähigkeit nicht durchsetzbar sind, lebt unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung
wieder auf. Werden mit Mängeln behaftete Waren aus Streckengeschäften an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB weiterveräußert, lebt unsere Pflicht zur Mängelbeseitigung in Höhe des Differenzbetrages auf, der dadurch entstehen kann, dass gegenüber dem Vorlieferanten Mängelansprüche auf einer anderen Basis errechnet werden als gegenüber uns.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns und/oder in unserem Namen und/oder für unsere Rechnung verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen haben oder künftig erwerben, unser Eigentum. Bei der Hingabe von Schecks durch den Kunden bleibt unser vorbehaltenes Eigentum bis zur Bareinlösung bestehen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die unter unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern.

2. Bei Veräußerung der Ware tritt der Kunde bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen seinen Kunden in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen ab. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

3. Eingriffe oder Maßnahmen Dritter in die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns vom Kunden u n v e r z ü g l i c h anzuzeigen. Bei Pfändungen hat der Kunde dem Gerichtsvollzieher mitzuteilen, dass die gepfändeten Gegenstände unser Vorbehaltseigentum sind und uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs, können die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von uns heraus verlangt werden, in Besitz genommen und freihändig verwertet werden. Machen wir den Eigentumsvorbehalt auf diese Weise oder ausdrücklich geltend oder pfänden wir die Vorbehaltsware, so liegt darin stets ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

§ 8 Haftung
1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen für alle Schäden, die nicht an der gekauften Ware selbst entstanden sind, wenn kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, von schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder der Verursachung eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand 01.01.2016


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